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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93   

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https://dejure.org/1994,7711
OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93 (https://dejure.org/1994,7711)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.01.1994 - 2 A 11593/93 (https://dejure.org/1994,7711)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Januar 1994 - 2 A 11593/93 (https://dejure.org/1994,7711)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prüfungsentscheidung; Substantiierte Einwände eines Prüflings; Überdenken des Urteils; Widerspruchsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 805
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Februar 1993, BVerwG, 92, 132 ff.), die auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 1991 (BVerfGE 84, 34 ff.) zurückgeht und der auch der erkennende Senat sich bereits angeschlossen hat (siehe nur Urteil vom 24. September 1993 - 2 A 10099/93.OVG - ), hat in Prüfungsangelegenheiten um des effektiven Grundrechtsschutzeswillen ein eigenständiges, verwaltungsinternes Kontrollverfahren stattzufinden.

    Dabei handelt es sich indessen um eine reine Benotungsfrage, bei der den Prüfern auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34, 50 ff.) ein Bewertungsspielraum zusteht.

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 22.71

    Erhebung der Anfechtungsklage nach Bestehen der Wiederholungsprüfung -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.01.1994 - 2 A 11593/93
    Die in der angefochtenen Prüfungsentscheidung liegende Regelung, daß er aufgrund dieser Prüfung die Laufbahnbefähigung nicht erworben hat und spätere Prüfungen Wiederholungsprüfungen sind, erledigt sich nicht und wird auch nicht durch die zweite Prüfungsentscheidung aufgehoben (ebenso BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1972, BVerwGE 40, 205, 207 und vom 12. April 1991, DVBl. 1991, 757).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 9 S 982/22

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; unzulässige Doppelverwertung

    Hierfür spricht auch, dass ein (einheitlicher) unzutreffender Lösungsansatz etwa in Gestalt des Auslassens von Differenzierungen dem betreffenden Prüfling "Arbeit erspart" und das Verbot einer Mehrfachgewichtung bei mehreren Aufgaben deshalb mit dem Grundsatz der Chancengleichheit kollidiert (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 07.01.1994 - 2 A 11593/93 -, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Danach besteht der Anspruch auf ein eigenständiges verwaltungsinternes prüfungsrechtliches Kontrollverfahren prinzipiell nicht fort, wenn der Prüfling ihn nicht durch substantiierte Einwendungen im vorgegebenen und sachgerecht betriebenen Verfahren nutzt (Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; vgl. auch OVG Rh-Pf, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29; ähnlich VG Frankfurt (Main), Urteil vom 4. August 2004 - 12 E 5183/02 -, juris Rn. 63 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

    Das "Überdenken" durch die Prüfer ist kein selbständiges Rechtsschutzziel, sondern dient der Gewährleistung des Verfahrens (vgl. Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 69; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29).".
  • VG Oldenburg, 13.11.2001 - 12 A 3808/99

    Begründung; Bewertung; Einwendung; mündliche Prüfung; Nachholung; Protokoll;

    Im Rahmen dieses Widerspruchsverfahrens sind aber die bisherigen Prüfer einzubeziehen und das Überdenken der Prüfungsentscheidung hat durch die ursprünglichen Prüfer zu erfolgen (ebenso: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993, a.a.O.; Nordrhein-Westf. OVG, Urteil vom 7. Januar 1994, 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, Rdnr. 569).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

    Das "Überdenken" durch die Prüfer ist kein selbständiges Rechtsschutzziel, sondern dient der Gewährleistung des Verfahrens (vgl. Urteil des Senats vom 13. September 2012 - OVG 10 B 5.11 -, juris Rn. 69; OVG Berlin, Beschluss vom 17. Mai 2002 - OVG 4 N 48.01 -, LKV 2002, 474, juris Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 -, NVwZ 1994, 805, juris Rn. 29).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.08.2001 - 2 A 10441/01
    Soweit der Kläger mit seinem Schriftsatz vom 19. September 2000 erstmals die Bemerkung des Erstprüfers rügt, "Verfasser übersieht bei der Prüfung S gegen A die Bedeutung der Vorschrift des § 35 Abs. 4 Satz 1 GmbHG" und er weiter gegenüber dem Zweitprüfer bemängelt, dass dieser die "Abgabe einer Anfechtungserklärung" zu Unrecht vermisse, er die Erörterungen des Klägers zur c.i.c. und zu § 826 BGB als zu oberflächlich bemängele, kann er damit im Klageverfahren nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93.OVG -, NVwZ 1994, 805) nicht mehr gehört werden, so dass offen bleiben kann, ob die Rügen als solche berechtigt sind.
  • VG Koblenz, 05.05.2009 - 7 K 1204/08

    Streit um Staatsprüfung für das Lehramt

    Diese Prüfer haben sich dann mit den Einwendungen auseinanderzusetzen und ihre Bewertung gegebenenfalls zu korrigieren (siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93 .OVG -, NVwZ 1994, 805; Niehues, Prüfungsrecht, 4. Aufl. 2004, Rdnr. 764).
  • VG Koblenz, 12.10.2006 - 7 K 569/05

    Anspruch eines juristischen Prüflings auf Neubewertung und Neubescheidung von

    Dabei kann die zwischen den Beteiligten streitige Frage offenbleiben, bis zu welchem Zeitpunkt noch Bewertungsrügen erhoben werden können, nämlich bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens einerseits oder bis zum Ende der gerichtlichen Tatsacheninstanz andererseits (siehe hierzu OVG Rhld-Pf. , Urteil vom 7. Januar 1994 - 2 A 11593/93.OVG -, NVwZ 1994, 805; OVG Rhld-Pf. , Urteil vom 16. August 2001 - 2 A 10441/01.OVG -, BVerwG, Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 30/94 -, NVwZ 2000, 921; Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 454).
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